Was sind Interbankenentgelt / Systemgebühren?

Abwicklungsgebühren decken die Bankkosten des Karteninhabers (des Emittenten) im Zusammenhang mit Kreditlinien und Betrugsbekämpfung. Ihre Bank (der Acquirer) zahlt diese Gebühr an den Emittenten. Für jede Transaktion hängt der fällige Gesamtbetrag u. a. von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dem geografischen Standort Ihres Unternehmens und der Bank des Karteninhabers
  • Dem durchschnittlichen Transaktionswert (ATV)
  • Der verwendeten Zahlungsmethode (Debit-/Kreditkarte)
  • Dem Kartentyp (Konsumenten-/Firmenkarte) 

Bitte beachten Sie, dass diese Tarife für die Europäische Wirtschaftsraum (EWR) gelten. Für andere Regionen können andere Tarife anfallen.

Interbankenentgelt-Tarife (Interchange fees) sind nicht verhandelbar, sind aber für europäische Kreditkarten gedeckelt (dies gilt jedoch nicht für Firmenkarten) durch EU-Verordnungen (auf 0,3% für Kreditkartenzahlungen und auf 0,2% für Debitkarten).

Aufgrund der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interchange Fee Regulation) und andere jüngere Entwicklungen wie der Brexit und die Einführung des PSD2-Regelwerks, ist der allgemeine Trend, dass beide Tarife Änderungen unterliegen (z.B. werden sog. Scheme fees in Zukunft steigen). Um Ihnen mit diesen Kosten angemessen umgehen zu können, bieten wir Ihnen Interchange+ und Blended pricing über unser Full Service Modell an.

Obwohl diese Gebühr durch die Kartenmarken (d. h. Visa, MasterCard, die auch als Systeme bekannt sind) festgelegt ist, sollten Sie diese nicht mit der Systemgebühr verwechseln. Ihr Acquirer zahlt Systemgebühren an die Kartenmarken, um deren Unterhaltskosten für die Bereitstellung ihres Zahlungsnetzes zu decken. Der Gesamtbetrag setzt sich aus Prüfgebühren, grenzüberschreitenden Gebühren sowie Abwicklungsgebühren zusammen. Ähnlich wie beim Interbankenentgelt hängt der Gesamtbetrag von der verwendeten Kartenart und dem geographischen Standort Ihres Acquirers ab.